
Sie haben bereits einen Termin mit einer unserer Therapeutinnen telefonisch vereinbart?
Bitte kommen Sie zum vereinbarten Termin pünktlich mit dem betreffenden Kind/Jugendlichen und allen Sorgeberechtigten. Bei Verhinderung kann ein Sorgeberechtigter im Vorfeld eine Einverständniserklärung unterschreiben, welche dann spätestens zum Termin vorgelegt werden muss.
Bringen Sie bitte zur ersten Sprechstunde Folgendes mit:
- elektronische Gesundheitskarte des Kindes/Jugendlichen oder Versicherungs- und Kontaktdaten der privaten Krankenversicherung
- gelbes Vorsorge-Untersuchungsheft (bei Kindern)
- die letzten beiden Schulzeugnisse, wenn vorhanden
- sämtliche bereits vorliegende Befunde/Arztbriefe und Berichte aus Kliniken
- ggf. Einverständniserklärung für den Besuch in der Praxis von einem abwesenden, aber sorgeberechtigten Elternteil (bzw. gesetzlichem Vertreter)