Sie haben bereits einen Termin mit einer unserer Therapeutinnen telefonisch vereinbart?
Bitte kommen Sie zum vereinbarten Termin pünktlich mit dem betreffenden Kind/Jugendlichen und ALLEN sorgeberechtigten Erwachsenen. Bei Verhinderung kann ein sorgeberechtigter Erwachsener im Vorfeld eine Einverständniserklärung unterschreiben, welche dann spätestens zum Termin vorgelegt werden muss.
Bringen Sie bitte zur ersten Sprechstunde Folgendes mit:
- elektronische Gesundheitskarte des Kindes/Jugendlichen oder Versicherungs- und Kontaktdaten der privaten Krankenversicherung
- gelbes Vorsorge-Untersuchungsheft (bei Kindern)
- die letzten beiden Schulzeugnisse o. Ä.
- sämtliche bereits vorliegende Befunde/Arztbriefe und Berichte aus Kliniken
- ggf. Einverständniserklärung für den Besuch in der Praxis von einem abwesenden, aber sorgeberechtigten Elternteil (bzw. gesetzlicher Vertreter)
- FFP2-Maske (ab 15 Jahren; von 6-14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz aus)