Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde werden vor der Beantragung einer Psychotherapie mindestens zwei, bis maximal sechs, sogenannte „probatorische Sitzungen“ bei der behandelnden Psychotherapeutin durchgeführt, in denen der konkrete Behandlungsplan und -ziele gemeinsam festgelegt werden. In dieser Zeit soll sich außerdem zeigen, ob Patient und Therapeutin eine Vertrauensbasis für eine konstruktive Zusammenarbeit herstellen können. Nach dieser Phase wird dann bei gegebener Indikation, ausreichender Motivation und vorhandenem Leidensdruck über die Krankenkasse eine Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden in der Regel die Kosten für
- eine Akuttherapie (bis zu 12 Stunden Einzeltherapie + 3 Stunden Einbeziehung der Bezugspersonen),
- eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Stunden Einzeltherapie + 6 Stunden Einbeziehung der Bezugspersonen) oder
- eine Langzeittherapie (bis zu 80 Stunden Einzeltherapie + 20 Stunden Einbeziehung der Bezugspersonen) übernommen.
Der tatsächliche Therapieumfang richtet sich nach dem Bedarf bzw. der Schwere der Symptomatik und dem Verlauf der Therapie.
Zusätzlich zur Einzeltherapie bieten wir – unter normalen Bedingungen außerhalb der Corona-Pandemie – psychotherapeutische Gruppentherapien für Kinder, Jugendliche und deren Eltern bzw. Bezugspersonen an.
Meist sind gruppentherapeutische Elemente eine mögliche Ergänzung zu einer Einzeltherapie. Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte in der Praxis, ob derzeit ein entsprechendes Angebot verfügbar ist. Die Kosten der Gruppenbehandlung werden in der Regel ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.